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04.11.2024

JA zur einheitlichen Finanzierung

Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen stellt sicher, dass alle Gesundheitsleistungen für alle Menschen in allen Lebenslagen nach demselben Verteilschlüssel entrichtet werden. Damit wird auch die Finanzierung der Leistungen der Pflege zu Hause und im Pflegeheim auf ein neues, tragfähiges Fundament gestellt. ARTISET CURAVIVA, Spitex Schweiz, senesuisse und ASPS unterstützen die Vorlage und empfehlen ein JA zu dieser wegweisenden Gesundheitsreform.

Mit der einheitlichen Finanzierung für ambulante und stationäre Leistungen gilt neu der gleiche Finanzierungsschlüssel für alle Leistungen in Medizin und Pflege. Das heutige Silodenken wird abgelöst. Eine gesamtheitliche Sicht des Gesundheitswesens für die Bevölkerung der Schweiz rückt in den Fokus. Mit der Reform stehen die Menschen mit ihren gesundheitlichen Bedürfnissen im Zentrum: Nicht die Finanzierer bestimmen aus ihrer jeweiligen Sicht die Art der Leistungserbringung, sondern die beste medizinische und pflegerische Behandlung für die betroffenen Menschen kommt zur Anwendung. Die einheitliche Finanzierung stellt zudem sicher, dass sich die Gesundheitskosten und die Prämienbelastung parallel entwickeln. Davon profitieren die Prämienzahlenden. Denn heute wächst ihr Anteil stärker als die Gesamtkosten. Mit der Reform wird der Finanzierungsanteil der Kantone wieder erhöht.

Die Chancen für die Pflege:
•    Die Pflege wird nicht mehr gesondert behandelt. Als integraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung werden die Leistungen im Pflegeheim und die Spitex-Leistungen zu Hause analog den ambulanten Behandlungen und den stationären Spitalbehandlungen gehandhabt. Die Pflege ist zu 100 Prozent Teil der Grundversorgung.
•    Die Entwicklung einer integrierten, d.h. personenzentrierten, durchlässigen Versorgung in der Pflege erhält endlich den notwendigen Schub, um die erforderlichen Entwicklungen anzugehen. Es gibt keine Anreize mehr, ein Setting gegenüber einem anderen zu bevorzugen: Die betroffenen Menschen wählen das sinnvolle Setting für ihren Pflegebedarf – vom Wohnen zu Hause über das betreute Wohnen bis hin zum Pflegeheim.
•    Die bisher praktizierte, kantonal geregelte Restfinanzierung für Pflegeleistungen wird aufgehoben. Damit wird die Transparenz bei der Abgeltung von Pflegeleistungen erhöht. Es wird geklärt, welche Leistungen (namentlich bei Demenz und Palliative Care) über die Pflege abgerechnet werden können und welche auf anderem Weg finanziert werden müssen.

•    Die Vertreter:innen der Pflege-Organisationen sitzen neu mit den Versicherern und den Kantonen an einem Tisch und handeln mit ihnen partnerschaftlich die Tarife aus. Diese müssen gemäss Gesetz die Kosten einer effizienten Leistungserbringung zwingend decken. Der Einbezug der Pflege-Expertise bedeutet eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, mehr Mitbestimmung und schafft Planungssicherheit für die Leistungserbringer und ihre Mitarbeitenden.
•    Die Prämien- und Kantons-Anteile zur Finanzierung der Pflegeleistungen entwickeln sich parallel und ermöglichen eine bessere politische Steuerung. Die einzelnen Finanzierer können ihren Anteil nicht mehr auf Kosten der übrigen Finanzierer optimieren. Vielmehr sind sie durch einen festgelegten Finanzierungsschlüssel miteinander verbunden. Der Kostenverteiler kann vom Parlament jederzeit verändert werden, ohne dass die Tarife angepasst werden müssen. 


Fehlanreize und Sonderlösungen bei der Erbringung von Pflegeleistungen eliminieren
Die heutige Finanzierung von Gesundheitsleistungen in Medizin und Pflege ist geprägt von Fehlanreizen. Die Finanzierer lassen sich einseitig von ihren ökonomischen Anreizen leiten und verlieren das Wohl der Patient:innen zunehmend aus den Augen. So bezahlen zum Beispiel die Versicherer einem Pflegeheim für die gleichen Pflegeleistungen weniger als einer Spitex-Organisation. In Zahlen ausgedrückt: Benötigt eine Person beispielsweise eine Stunde Pflege pro Tag, bezahlt die Krankenkasse dem Pflegeheim dafür 28.80 Franken, während sie der Spitex für dieselbe Leistung zwischen 52.60 und 76.90 Franken bezahlen muss. Dies führt dazu, dass die Krankenversicherer einen Eintritt ins Pflegeheim bevorzugen, auch wenn die betroffene Person durchaus noch zu Hause gepflegt werden könnte und die Gesamtkosten im ambulanten Bereich (also zu Hause oder im betreuten Wohnen) tiefer liegen würden. Umgekehrt treiben die Kantone, die eine ambulante Versorgung mit Pflegeleistungen fördern möchten, ungewollt die Prämien in die Höhe. Die einheitliche Finanzierung beseitigt diese Fehlanreize.
In der geltenden Pflegefinanzierung legt der Bundesrat maximale Pflegebeiträge für Spitex-Organisationen und Pflegeheime fest. Für die Restfinanzierung sind die Kantone zuständig. Sie können diese Aufgabe auch an die Gemeinden delegieren. Das führt zu einem Wildwuchs bei der Leistungsabgeltung auf kantonaler Ebene. Für Personen mit Pflegebedarf bedeutet dies je nach Kanton die Übernahme von zusätzlichen Pflegekosten aus der eigenen Tasche. Die einheitliche Finanzierung schafft diese kantonalen und kommunalen Sonderlösungen ab und stellt die Abgeltung der Pflegeleistungen auf ein einheitliches für die ganze Schweiz geltendes Fundament.

Spitex Schweizt, ARTISET CURAVIVA,  senesuisse und ASPS unterstützen die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen als wegweisende Gesundheitsreform und empfehlen am 24. November 2024 mit JA abzustimmen.

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